








INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hi. Ich bin Maria, schreib mir einfach auf Whatsapp und wir können uns unterhalten. Bei mir fühlst du dich geliebt und nicht im Zeitstress. Sehr diskret