


INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo, ich bin Bea!! Ich bin eine lebensfrohes Mädchen! Wenn Sie zusammen Spaß haben wollen, rufen Sie mich an und wir werden unvergessliche Momente haben, neben mir können Sie finden, was Sie wollen, um Ihre Fantasien und Freuden zu machen! Für weitere Details rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachrich????????????