







INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Ein sehr süsses Girl! Ich stehe auf viel Zärtlichkeit mit schönen erotischen Fantasien und gegenseitigem verwöhnen! Ich bin immer gerne bereit, mit einem netten Herren eine schöne Zeit zu geniessen!Falls du Interesse hast, ruf mich kurz an! Ich freue mich schon auf dich!? ..Antworten ich nicht auf Nachrichten SMS und senden ich auch kaine Bilder .....????????