







INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo die Herren. Ich bin ein sehr diskretes und sehr geselliges Mädchen, und ich möchte mich kennenlernen, um Spaß zu haben und eine sehr entspannende und gemütliche Zeit zu verbringen