Inna

INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Guten Tag ihr Lieben Wenn Sie unvergessliche Momente erleben möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren

5020 Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße
Täglich von 00:00 bis 24:00
19
Jahre
165
cm
54
kg