









INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo, meine Liebe, ich bin bereit, Ihnen zu gefallen, Sie kennenzulernen, Spaß zu haben. Rufen Sie mich auf WhatsApp oder per Telefon an.