





INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Ich verspreche, die Zeit, die Sie in meiner Firma verbringen, wird ein unvergesslicher Moment in Ihrem Leben sein. Ich mag es definitiv nicht, zu hetzen oder gehetzt zu werden. Ich möchte, dass unsere gemeinsame Zeit für uns beide unvergesslich, anregend, und unterhaltsam ist ;) schreibe an What'sApp ;)