









INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo, ich bin Sara. Ich bin eine faire Frau und würde gerne Männer mit gesundem Menschenverstand treffen, ich machen nicht Sex ohne Kondom und beantworte keine unbekannten Nummern