





INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo ihr Lieben, mein Name ist Selly, ich bin neu in Salzburg, ich bin heiß und heiß, ich freue mich auf eure Kontaktaufnahme, ich warte auf euch und ihr werdet es nicht bereuen..100% zu 100% süßen Kuss