








INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hi. Ich bin Cristina, wenn du ein diskretes und ernsthaftes Abenteuer brauchst, kontaktiere mich einfach. Rufen Sie mich nicht mit einer privaten Nummer an, ich gehe nicht an private Nummern.