




INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Evi Ósterreicherin Reif 40j Blond weibliche Rundungen Vollbusig besuchbar von 9 bis 20 uhr Erotikmassage und mehr móglich ...