





INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Hallo ! Mein Name ist Delia. Ich bin ein neues Mädchen in Salzburg, attraktiv, wenn Sie einen unvergesslichen Moment wollen, warte ich auf Sie! !!!nur whattap bitte