





INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Ich weiß genau, wie sie Dich entführt und Deine Wünsche erfüllt, schon bei Deinem Empfang wirst Du begeistert sein.Ich bin liebevoll, freundlich und gefühlvoll und freue mich auf dir☺️Is auch möglich Urlaub mit mir!