



INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. MELDE DICH DU WIRST ES NICHT BEREUEN ICH ERFÜLLE DIR ALLE DEINE WÜNSCHE UND LASSE ALLE WAHR WERDEN SCHREIB MIR ÜBER WHATSAPP