



INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Gerade in der Stadt angekommen !!! Sexy Panther, der Duft der Sünde und die unschuldige Bosheit eines wunderbaren Körpers machen mich zu einer verrückten Versuchung !!!!!!Schön, nett, warmherzig, hilfsbereit und sehr vollständig, .... süß und leidenschaftlich an der richtigen Stelle und wenn du es einmal probiert hast, kannst du nicht mehr darauf verzichten ... Ein angeborenes Talent für Körperkontakt, du kommst mir nahe und fängst an, mich zu fühlen ... ich provoziere dich ... ich bring dich in den siebten Himmel .... komm und sieh mich an, du wirst Spaß haben ... schreib mir auf WHATSAPP ... ich werde auf dich warten !!!!!