Tia

INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten. Ruff mich an,oder schreib über whatsapp wenn du lust hast,ich werde dich sehr gerne verwöhnen! : )

5600 Sankt Johann im Pongau, Wagrainer Straße 57
Täglich von 12:00 bis 24:00
37
Jahre
170
cm
57
kg
Allgemein